Neue EU-Zollgebühr
Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine neue europäische Zollregelung für Kleinsendungen in Kraft, die aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union in die EU eingeführt werden.
Diese Regelung sieht eine pauschale Zollgebühr von 3 € für bestimmte Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 € vor. Ziel ist es, den unfairen Wettbewerb durch einige internationale E-Commerce-Plattformen einzudämmen, die grosse Mengen preisgünstiger Produkte nach Europa versenden.
Obwohl sich diese Massnahme in erster Linie gegen grosse internationale Online-Plattformen richtet, betrifft sie auch Schweizer Unternehmen, die Bestellungen in die Europäische Union versenden.
Warum Berninox-Bestellungen betroffen sind
Die Produkte von Berninox sind Swiss Made. Sie werden in der Schweiz entwickelt und hergestellt – im Herzen Europas.
Da die Schweiz jedoch kein Mitglied der Europäischen Union ist, gelten Sendungen aus der Schweiz in EU-Mitgliedstaaten zollrechtlich als Einfuhren aus einem Drittstaat.
Das bedeutet, dass Berninox-Bestellungen, die ab dem 1. Juli 2026 aus der Schweiz in die Europäische Union versendet werden, den neuen EU-Zollbestimmungen unterliegen.
Herkunftscode CH: Das bedeutet Schweiz, nicht China
Auf den Zollunterlagen von Berninox ist als Ursprungsland CH angegeben.
CH steht für Confoederatio Helvetica, den lateinischen Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, und bedeutet Schweiz. Es steht nicht für China.
Für China wird der Ländercode CN verwendet.
Diese Unterscheidung ist wichtig: Produkte mit der Herkunftsangabe CH sind Schweizer Produkte (Swiss Made). Zudem stammt kein Bestandteil Ihrer Berninox-Zahnbürste aus China.
Welche Auswirkungen hat das für Berninox-Kunden in Europa?
Ab dem 1. Juli 2026 können Bestellungen aus der Schweiz in die Europäische Union folgenden zusätzlichen Kosten unterliegen:
- einer pauschalen Zollgebühr von 3 €
- möglichen Bearbeitungsgebühren des Versanddienstleisters oder der Post
- möglichen Verzögerungen aufgrund der Zollabfertigung
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die genauen Modalitäten dieser Bearbeitungsgebühren noch nicht vollständig geklärt. Sie können je nach Zielland, Postdienst oder Versandunternehmen unterschiedlich ausfallen.
Wir verfolgen die Entwicklung deshalb aufmerksam und werden unsere Kundinnen und Kunden transparent über neue Informationen informieren.
Berninox bleibt Swiss Made
Diese neue Regelung ändert nichts an der Herkunft oder der Qualität unserer Produkte.
Berninox-Zahnbürsten werden weiterhin mit derselben Sorgfalt entwickelt: für eine sanfte und wirksame Zahnreinigung, langlebiges Design, maximale Reduktion von Kunststoff und möglichst lokale Herstellung.
Unser Ziel bleibt unverändert: eine nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Kunststoff-Zahnbürsten anzubieten – mit einem wiederverwendbaren Griff aus Edelstahl und austauschbaren Bürstenköpfen, die deutlich weniger Material benötigen.
Was wir unternehmen
Wir arbeiten bereits aktiv an logistischen Lösungen, um die Auswirkungen dieser neuen Regelung für unsere europäischen Kundinnen und Kunden so gering wie möglich zu halten.
Dazu gehören unter anderem Anpassungen unserer Versandorganisation, eine Optimierung unserer Logistikprozesse sowie spezifische Lösungen für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union.
Unser Ziel ist klar: Ihnen auch künftig ein einfaches, zuverlässiges und transparentes Einkaufserlebnis zu bieten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu dieser neuen europäischen Regelung finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.

